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BGH, 15.12.1950 - I ZR 60/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 1, 23
- MDR 1951, 154
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.12.1954 - I ZR 13/54
Begriff des Geschäfts für den, den es angeht
- BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 32/82 Soweit der Beklagte sich in der Revisionsinstanz ausdrücklich auf Verjährung beruft, kann er damit nicht mehr gehört werden, weil es sich insoweit um neues und daher nicht mehr zu berücksichtigendes tatsächliches Vorbringen handelt (BAG 15» 67, 79 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 8 der Gründe? BGHZ 1, 23, 239).
- BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 9/56
Rechtsmittel
Andererseits kann hier auf den in BGHZ 1, 23 [BGH 15.12.1950 - I ZR 60/50] [28] entschiedenen Fall verwiesen werden, in dem ein Austausch von Sachleistungen stattfand, wobei diese erst in der endgültigen Abrechnung mit ihren vertraglich vorgesehenen Geldgrößen eingesetzt wurden.
- BGH, 02.05.1952 - V ZR 52/51
Rechtsmittel
Der Fall liegt anders als in der von der Revision angezogenen Entscheidung (BGHZ 1, 23), in dem es sich um einen von der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft vorgeschriebenen Reichseinheitsvertrag handelte. - BGH, 10.07.1954 - VI ZR 29/53
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat in einem wirtschaftlich ähnlich gelagerten Falle (BGHZ 1, 23 [28]) ausgesprochen, dass mit einer derartigen Betrachtungsweise, die in dem hier zur Entscheidung stehenden Falle auch offensichtlich Ausgangspunkt des Berufungsurteils war, nicht in Widerspruch stehe, wenn rein rechnerisch betrachtet sich äusserlich zwei Geldforderungen gegenüberstehen. - BGH, 13.11.1956 - I ZR 9/55
Rechtsmittel
Die Revision meint zunächst, daß der streitige Lizenzvertrag der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliege, da er im Rahmen der Leistungsbestimmungen der Wirtschaftsgenossenschaft geschlossen sei und diese Bestimmungen für eine Vielheit von bereits bestehenden oder künftigen Rechtsverhältnissen in der Bundesrepublik maßgebend seien (BGHZ 1, 23 [BGH 15.12.1950 - I ZR 60/50] [26]). - BGH, 31.03.1955 - II ZR 307/53
Rechtsmittel
Wenn Rechtsprechung und Schrifttum in Fällen beiderseitiger Sachlieferungen, zu denen sich die Parteien vor der Währungsreform mit besonderer Preisabrede verpflichtet haben, nach den Bestimmungen des Umstellungsgesetzes nur den Saldo behandeln, der sich nach Abzug des RM-Wertes der vor der Währungsreform erfolgten Lieferung von der nach der Währungsreform zu leistenden Gegenlieferung ergibt (vgl. BGHZ 1, 23 [BGH 15.12.1950 - I ZR 60/50] [28]), so muß dieser Gesichtspunkt hier außer Betracht bleiben.